Inhaltlich widmet sich das Seminar dem Thema Schwerbehindertenvertretung (SBV) sowie der anstehenden SBV-Wahl, die im Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. November 2026 durchzuführen ist. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Rolle der MAV. Nach § 28a MAVO gehört es zu ihren Aufgaben, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern. Dabei arbeitet die MAV eng mit der Schwerbehindertenvertretung zusammen. Sie achtet darauf, dass der Dienstgeber die ihm obliegenden Verpflichtungen nach dem SGB IX erfüllt und wirkt auf die Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.